Als staatlich anerkannter Lehrgangsträger bieten wir für den Umgang mit pyrotechnischem Material nachfolgenden Grundlehrgang nach § 32 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz an.
In dem von uns durchgeführten Grundlehrgang für den Umgang - beschränkt auf das Verbringen, Verwenden und das Aufbewahren sowie innerhalb der Betriebsstätte den Transport, das Überlassen, die Empfangnahme - und den Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der Klassen T, PM1 und PM2 sowie pyrotechnischen Sätzen in der Luftfahrt-, Raumfahrt-, Verteidigungs-, Fahrzeugtechnik (Airbag- und Gurtstraffereinheiten) und der Seenotrettung, vermitteln wir Ihnen die Anwendung der Pyrotechnischen Gegenstände und Sätze nach dem Sprengstoffgesetz in der:
Luftfahrt-/Raumfahrttechnik z.B. für Crash-Recorder, Gasdruckerzeuger, Kartuschensätze, Feuerlöschkartuschen, oder Anzeigekapseln
Verteidigungstechnik z.B. für Crash-Recorder, Gasdruckerzeuger, Kartuschensätze, Feuerlöschkartuschen, Anzeigekapseln, Abstoßkartuschen, Rettungssystem, JETTISON oder Rettungssysteme
Seenotrettung z.B. für Patronen / Signalpistolen, Seenotsignale, Handfackeln, Leinenwurfgeräte oder Fallschirmsignalrakete
Kraftfahrzeugtechnik z.B. für Airbags, Gurtstraffer oder Leinenschneider
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